Familienrecht
Familienrecht
Im Bereich Familienrecht sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn Sie
- bei einer anstehenden Eheschließung vorsorgende Rechtsgestaltung in Form eines Ehevertrages benötigen oder
- bei einer angedachten Ehescheidung Rechtsbeistand suchen.
Ehescheidung
Im ersten Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen die Notwendigkeit einer Scheidung und alle sich daraus ergebenden Rechtsfragen:
- die Höhe der Unterhaltsansprüche,
- der potenzieller Zugewinnausgleich,
- das Umgangsrecht mit Kindern und das Sorgerecht,
- die Hausstandaufteilung (Zuweisung der Ehewohnung, Aufteilung des Hausrates)
Unser Bestreben ist, eine möglichst einvernehmliche Regelung zu finden und beiden Seiten eine harte Auseinandersetzung mit erheblichen emotionalen Belastungen und einschneidenden wirtschaftlichen Konsequenzen zu ersparen. Besondere Regelungen sind zu treffen, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Diese Regelungen gehen nicht selten über die aktuell anstehenden Entscheidungen, die im Sinne des Kindes zu treffen sind, hinaus. Verantwortungsvolle, empathische und rechtzeitige Beratung ist in diesem emotional aufgeladenen Rechtgebiet somit unabdingbar.