Erbrecht
Erbrecht
Das Erbrecht umfasst alle Fragen des Vermögensübergangs zwischen Generationen. Das beinhaltet:
- die Testamentsgestaltung und
- die vorsorgende Rechtsgestaltung im Zuge des Vermögensübergangs vor dem Tode.
Die damit einhergehenden Rechtsfragen können selten ohne die maßgeblichen steuerrechtlichen Aspekte geklärt werden. Unsere Kompetenz geht weit über die notwendige steuerrechtliche Beratung hinaus. Wir finden für Sie zusammen mit unseren Steuerberatern eine vernünftige Lösung, die sowohl steuerrechtlich als auch zivilrechtlich haltbar ist und umfassend Vorsorge trifft gegen Störmaßnahmen von Seiten Dritter.
Auf Grundlage definierter Ziele der Vermögensüberlasser entwickeln wir eine klare Strategie, die vor der konkreten Umsetzung mit allen Betroffenen besprochen werden kann. In diesem Zusammenhang erörtern wir alle anstehenden Rechtsfragen rund um
- eine Vorsorgevollmacht, die Regelungen für die konkrete Geschäftsführung im Falle gesundheitlicher Hinfälligkeit trifft,
- eine Patientenverfügung, die alle konkreten medizinischen Fragen behandelt, die der Erblasser geregelt wissen möchte.
Damit ist ein entscheidender Schritt zur Störfallvorsorge gemacht und vermeidet lange Rechtsstreitigkeiten im Erbfall:
Vermögensschutz, Vermögensbewahrung, die Nutzung von Steuervorteilen sowie ethische und praktische Fragen im Hinblick auf die Patientenbehandlung in der letzten Lebensphase haben in den vergangen Jahren einen immer größeren Stellenwert eingenommen. Unsere erfahrenen Anwälte und Notare setzen Ihr Anliegen mit viel Empathie, Verantwortungsbewusstsein und Diskretion um.