Arzthaftungsrecht
Arzthaftungsrecht
Das Arzthaftungsrecht ist ein äußerst sensibles Rechtsgebiet, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dies ist zurückzuführen darauf, dass
- einerseits Qualitätsdefizite häufiger öffentlich publik gemacht werden und viele Menschen selbst einschlägige Erfahrungen gesammelt haben,
- andererseits die Außenwahrnehmung der Ärzte sich verändert hat, ihre Autorität und ihr Handeln häufiger hinterfragt wird.
Grundsätzlich befasst sich das Arzthaftungsrecht weniger mit dem Vorwurf, nicht anerkannte oder bessere Methoden angewandt zu haben. Wir verfolgen vielmehr das Ziel, die allseits bekannten objektiven Missstände unseres Gesundheitssystems im Interesse unserer Mandanten aufzuzeigen.
Patienten kommen aufgrund eigener Erfahrung oder konkreter Hinweisen von Pflege- und ärztlichem Personal zu uns und vermuten einen konkreten Fehler oder können diesen konkret benennen. Soweit diese sachlich und logisch nachvollziehbar sind, erarbeiten wir einen konkreten Vorwurf zur Haftung und machen auf dieser Grundlage Schadensersatzansprüche wie auch Schmerzensgeld gelten.
Leider zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass außergerichtlich häufig keine annehmbare Regulierungsbereitschaft besteht. Umso deutlicher vertreten wir die Position, dass alle Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich die Möglichkeit erhalten sollten, ihr Recht auf angemessene Behandlung durchzusetzen.