Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Der Bereich Arbeitsrecht umfasst Auseinandersetzungen zwischen Institutionen wie dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. In der täglichen Praxis befassen wir uns überwiegend mit Streitfällen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der Großteil dieser Streitfälle ist kündigungsbedingt.
Wir beantworten Ihre Fragen, wie die zur:
- Abgeltung von Urlaubsansprüchen
- Berechtigung von Kündigungen
- Gewährung von Abfindungen
Unser Anliegen ist es, Sie nach Maßgabe der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung zu unterstützen und Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen, auf Arbeitsnehmer- wie auf Arbeitgeberseite. Wir versichern Ihnen eine diskrete und sachgerechte Lösung in allen anspruchsrechtlichen Belangen und setzen Ihre maßgeblichen Ansprüche direkt, geräuschlos und effektiv durch.
Die Gesetzmäßigkeiten der Arbeitsgerichtsbarkeit
Sachgerechte Vereinbarungen werden entweder außergerichtlich oder nach Klageerhebung im Rahmen eines kurzfristig anberaumten Gütetermins getroffen. Solche Gütetermine, bei denen es allein um einvernehmliche Regelungen geht, werden durch die Arbeitsgerichtsbarkeit sehr kurzfristig anberaumt, sodass der Streitfall schnell erledigt ist. Wenn dies nicht gelingt, schließt sich nach einigen Monaten ein Kammertermin an, bei dem eine streitige Entscheidung des Arbeitsgerichtes erfolgt.
Unser Anliegen ist, ein optimales Verhandlungsergebnis in möglichst kurzer Zeit für alle Beteiligten zu erzielen.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmer sind meist an einer schnellen Einigung interessiert, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Die Arbeitgeberseite möchte die Kostenbelastung unter Kontrolle halten, der Arbeitnehmer erwartet Rechtssicherheit bei der beruflichen Neuorientierung.
Da wir anders als gewerkschaftsnahe Rechtssekretäre oder Vertreter von Arbeitgeberverbänden beide Seiten vertreten, haben wir einen sachlichen und nüchternen Blick auf die aktuelle Rechtslage entwickelt. Dies kommt allen Parteien bei der Lösung einer Konfliktlage zugute.