Arztrecht
Arztrecht
Die meisten Mandate im Bereich Arztrecht/Medizinrecht betreffen die Prüfung bzw. Geltendmachung von Ansprüchen des Patienten nach Kunstfehlern/Behandlungsfehlern. Die Bereitschaft des Patienten, ausbleibende Behandlungserfolge oder mögliche Behandlungsfehler kritiklos hinzunehmen, ist in den letzten Jahren spürbar zurückgegangen. Wir betrachten jeden Einzelfall individuell und verdeutlichen, wie konkret festgestellt werden kann, ob es sich im Einzelfall um einen ärztlichen Behandlungsfehler handelt und wie das weitere Vorgehen aussieht.
Neben Rechtsfragen zur individuellen Behandlung eines Patienten sind immer wieder auch Rechtsfragen rund um die kassenärztliche Zulassung und Fragen des ärztlichen Gesellschaftsrechts von erheblicher Bedeutung. In diesem Zusammenhang geht es darum, eine Verhärtung und Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern zu vermeiden mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung, die dem individuellen Bedürfnis aber auch der öffentlichen Stellung des Arztes gerecht wird.
Wir beraten abgebende wie auch übernehmende Ärzte und diverse Formen von Berufsausübungsgemeinschaften.