Seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen, führte ihn im Jahr 2008 sein Weg in unser Kanzleiteam. Seit 2022 ist er neben den Herren Smy und Trugge verantwortlich für den Anwaltsbereich als Gesellschafter der Smy/Trugge/Vater Rechtsanwalts-GbR.
Hier steht er neben den genannten Rechtsgebieten Ihnen insbesondere bei allen Fragen rund um das Thema Arbeit zur Verfügung. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Arbeitsgerichten in den Bereichen Kündigung, Lohn, Gehalt, Urlaub usw. Daneben nimmt er auch Mandate im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts entgegen und berät Organe der Betriebsverfassung wie Betriebsräte und Geschäftsleitungen.
Im Jahr 2015 ist er auf Grund seiner Tätigkeit auch zum Fachanwalt für Arbeitsrecht ernannt worden.